Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge (AGB)
I. Allgemeines
(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und
gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten
Geschäftsverbindung.
(2) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
II. Begriffsbestimmungen
(1) Unter einem Verbraucher im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. § 13 BGB
jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der
weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Ein Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - sofern nichts
anderes ausdrücklich bestimmt ist - sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber
Unternehmer.
III. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers/Verkäufers
(1) Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2
Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten
Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet,
den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
(2) Gemäß der neuen Absätze 3 und 4 des § 312g BGB im elektronischen Geschäftsverkehr
bestimmen, die Voraussetzungen für das – ist,
dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für
ihn eine Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt ggf. der Verbraucher auf unserer
Online-Plattform dadurch, dass er eine Schaltfläche (zum Beispiel ein Bestellformular)
ausfüllt. Aus diesem Grund präzisiert der Entwurf die o. g. Vorgabe für Schaltflächen. Die
Schaltfläche für die Bestellung ist mit einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht
beschriftet.
(3) Auf unserer Online-Plattform gestalten wir für den Verbraucher keine unklaren und
verwirrende Bestellsituationen und werden somit dem neuen § 312g Absatz 2 BGB die
zusätzlichen Anforderungen an die Präsentation wesentlicher Vertragsinformationen gerecht.
Mitbestandteil sind die Informationen über das Zustandekommen eines Vertrages im
elektronischen Geschäftsverkehr im Absatz „Kundeninformationen“.
(4) Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, dies
bedeutet, die Willenserklärungen, die zu einem Vertragsschluss führen, heißen Angebot und
Annahme.
Dieser „Rechtsbindungswille“ gilt auch für die Erfüllung für vereinbarte Kaufpreise in unseren
Geschäftsräumen bei Vertragsabschluss in Einhaltung der bestimmten Formschrift.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
IV. Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes
und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon
ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertragsverhältnis beruht.
Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es
sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die aktuell geltende, gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten. (Regelbesteuerung). Gegebenenfalls auch gem. § 25a UStG.
(3) Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen
Produktbeschreibung gesondert angegeben. Dies kann auch schriftlich nachverhandelt
werden. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu
zahlen (Alternative Vereinbarung: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach
Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretem Datum -
zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall
weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu
tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch
Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhr-rechtliche
Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung
auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union
erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus
vornimmt.
(5) Die Zahlungsmöglichkeit/en sind dem Kunden auf der bereitgestellten Plattform (KWB-
Autohandel.de) des Verkäufers mitgeteilt.
(6) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach
Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart
haben.
(7) Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungs-
abwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24
Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal
Nutzungsbedingungen, einsehbar unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full,
oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt– unter Geltung der Bedingungen
für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter:
https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
V. Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
(2) Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen, nach Überschreiten eines
unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern,
zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
(3) Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt
der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß
Ziffer 2, Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der
Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises.
(4) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen, oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Ansprüche auf
Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so
haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht,
wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(6) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt
der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses
Abschnitts.
(7) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(8) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende
Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist
zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen
entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
(9) Die Lieferung nach Bestellung, erfolgt nur auf Wunsch des Käufers kostenpflichtig, an die
vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Maßgeblich ist jedoch die Selbstabholung nach
Eingang der Bestellung vor Ort des Verkäufers. Bei der Abwicklung einer Lieferung der
vereinbarten Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene
Lieferanschrift maßgeblich. Bei dieser Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden
zunächst per E-Mail, oder auch telefonisch darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur
Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail/Anrufes kann der Kunde die Ware nach
Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine
Versandkosten berechnet.
(10) Sendet das Transportunternehmen, oder der Verkäufer/Vertreter d. Verkäufers, die Ware
und ist diese nicht möglich, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt
nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht
zu vertreten hat, oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung
verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit
vorher angekündigt hatte. Ferner gilt dies im Hinblick auf die Kosten für den Versand nicht,
wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei
wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung
des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
VI. Abnahme
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der
Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von
seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(2) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer
bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen. Bei Nichtabnahme der Ware
ist der Käufer zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 25 % des
Nettokaufpreises und zur Übernahme der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem
Kaufvertrag beruht. Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt
auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden
Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt
verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den
laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.
(2) Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht
vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem
Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die
Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand
weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Gewährleistung / Haftung für Sachmängel
(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstandes an den Kunden. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
(2) Die Verjährungsregel in Ziffer 1 Satz 1 sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in
Ziffer 1 Satz 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden
aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt;
(4) Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die
der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachte Schäden.Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den
vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
(5) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des
Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie
oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
(6) Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung
über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der
Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einen Kfz-Meisterbetrieb
wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis
zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf
Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des
Verkäufers. Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer
ist indes berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, sofern sie
allein mit unverhältnismäßig hohen Kosten ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
d) Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist für den Verkäufer unzumutbar, wenn der
von ihm nachgewiesene Kostenaufwand 25 % des gesamten Auftragsvolumens
übersteigt. In diesem Fall verbleiben dem Käufer die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt
vom Vertrag oder Minderung.
(7) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt für Geschäfte mit einem Unternehmer bei
neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Der Verkauf von
gebrauchten Sachen erfolgt in diesem Fall unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.
(8) Gegenüber Verbrauchern, d.h. natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können, ist die Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwaren auf 1
Jahr begrenzt.
(9) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Haftung - im unternehmerischen Geschäftsverkehr - auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die
Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht
für Schäden, die nicht am Ablieferungs- Gegenstand entstanden sind. Die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(10) Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der korrekte Einbau eines Kaufgegenstandes
nicht als fachkundig nachgewiesen werden kann, wenn unsachgemäße Eingriffe (z. B.
Manipulation des Kilometerzählers) vorgenommen worden sind, oder der Käufer an einem
mangelhaften Gegenstand eigenmächtig Reparaturversuche unternommen hat.
VIII. Haftung für sonstige Schäden
(1) Sonstige Ansprüche des Kunden, die nicht in Abschnitt VII. „Haftung für Sachmängel“
geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
(2) Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt V. „Lieferung und Lieferverzug“
abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten
die Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
IX. Beanstandungen:
(1) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügobliegenheiten
ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist, soweit der Käufer Unternehmer ist.
(2) Der Käufer hat in diesem Fall offenkundige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
X. Gerichtsstand (Weiteres s. Ziff. XV)
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber
dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
XI. Außergerichtliche Streitbeilegung
(1) Für die Inanspruchnahme einer Kfz-Schiedsstelle wird ausgeschlossen.
XII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
(1) Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht
verpflichtet.
XII. Salvatorische Klausel
(1) Die KWB-Autohandel GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von
Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
XIII. Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher
(1) Verbrauchern / dem Käufer steht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355
BGB zu. (Ausgenommen sind Unternehmer im Internet (sog. Verbrauchsgüterkauf / B2B-
Geschäftsverkehr). Der Verbrauchsgüterkauf über das Internet wird hier umfassend über
dieses Widerrufsrecht belehrt.
(2) Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des
Verkäufers. Es gelten im Allgemeinen die Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von
Verträgen über Finanzdienstleistungen gem. § 357 BGB.
(3) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
KWB Autohandel GmbH
Meisenweg 2
D-71101 Schönaich
Telefon: 07031 7345890
Telefax: 07031 7345891
oder via eMail an: info@kwb-autohandel.de
Widerrufsformular
Hiermit widerrufe(n) ich/wir, (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren:
(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder
nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen,
was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie
innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht
vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch
den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind. Ende der Widerrufsbelehrung.
XIV. Datenschutz:
Der Verkäufer ist berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertrags-Durchführung unter Beachtung der
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern
und zu verarbeiten.
XV. Gerichtsstand - Erfüllungsort – Rechtswahl
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur bei Verträgen mit Unternehmen. Für
Verbraucher gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Zahlungs- und Erfüllungsort für Lieferungen und Rücklieferungen ist der Sitz des
Verkäufers, D-71088 Holzgerlingen. Für Zahlungen ist ebenfalls Holzgerlingen der
Erfüllungsort.
(2) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer handelt, ist der Gerichtsstand
ausschließlich der Wohnsitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an
seinem Wohnsitz zu verklagen.
(3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die
gesetzliche Regelung ersetzt.
XVI. Anwendbares Recht
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz
durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
XVII. Alternative Streitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus
Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
(2) Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
XVIII. Änderung der AGB
(1) Die KWB-Autohandel GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von
Gründen zu ändern oder zu ergänzen.
XIX. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht.
Kundeninformationen (zu AGB)
Vertragspartner ist die:
KWB Autohandel GmbH
Kamil Brüntrup
Max-Eyth-Str. 24C
D-71088 Holzgerlingen
Telefon: 07031 7345890
Telefax: 07031 7345891
E-Mail: info@kwb-autohandel.de
Handelsregisternummer: HRB 754548
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 304449269
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Vertragsschluss / Korrektur von Eingabefehlern
Das Warenangebot ist ein verbindliches Kaufangebot, das durch die Kundenbestellung angenommen
wird, dies betrifft nur das bereitgestellte Bestellformular. Sie erhalten eine Bestätigung über einen
bereits geschlossenen Kaufvertrag und den Eingang der Bestellung in einer Bestätigungsmail. Diese
Mail kann auch als „Rechnung“ formuliert werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass das
Zustandekommen eines gewollten Vertragsabschluss, einer Zahlungsaufforderung erfolgen muss.
Im Bestellvorgang unserer Online-Plattform werden Ihnen die einzelnen technischen Schritte, die zu
einem Vertragsschluss führen“ (§ 3 Nr. 1 BGB -InfoV) informativ dargestellt, wie der Vertrag zustande
kommt, (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BGB -InfoV). Auf diese Informationen wird hiermit in den AGB hingewiesen.
Zudem wird diese im Bestellschritt-Info und AGB zusammenfassend, wann ein Klick verbindlich
erfolgen wird. (Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Widerrufsfrist). Außerdem erhalten Sie eine
eindeutige Vertragsannahme zum Vertragsabschluss.
Beschwerden
Sollten Irrtümer und/oder Widersprüche zwischen Informationen, auch bezüglich eines zum
Vertragsschluss führenden, - auf der Bestellseite, in den AGB und/oder in einer E-Mail-Bestätigung
vorhanden sind, richten Sie bitte jegliche Beschwerden zunächst an: info@kwb-autohandel.de
Wir werden diese prüfen und unverzüglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Zustandekommen eines Vertrages im elektronischen Geschäftsverkehr – unbeschadet der
Beachtung der allgemeinen Grundsätze über das Zustandekommen, und die Wirksamkeit
von Verträgen
Gemäß der neuen Absätze 3 und 4 des § 312g BGB bestimmen, die Voraussetzungen für das – ist,
dass der Verbraucher mit der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass die Bestellung für ihn eine
Zahlungspflicht auslöst. In der Praxis bestellt ggf. der Verbraucher auf unserer Online-Plattform
dadurch, dass er eine Schaltfläche (zum Beispiel ein Bestellformular) ausfüllt. Aus diesem Grund
präzisiert der Entwurf die o. g. Vorgabe für Schaltflächen. Die Schaltfläche für die Bestellung ist mit
einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet.
Auf unserer Online-Plattform gestalten wir für den Verbraucher keine unklare und verwirrende
Bestellsituationen und werden somit dem neuen § 312g Absatz 2 BGB die zusätzlichen
Anforderungen an die Präsentation wesentlicher Vertragsinformationen gestellt.
Im Einzelnen:
Wir sind verpflichtet, bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr über eine entgeltliche
Leistung dem Verbraucher unmittelbar, bevor dieser seine Bestellung abgibt, Informationen über die
wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis, gegebenenfalls anfallende
Liefer- und Versandkosten und bei Dauerschuldverhältnissen über die Mindestlaufzeit des Vertrages
klar und verständlich zur Verfügung zu stellen.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt
hat, dass diese Bestellung für ihn eine Zahlungspflicht auslöst.
Sofern die Bestellung über obige, (ggf.) Schaltfläche erfolgt, liegt eine wirksame Bestätigung nur vor,
wenn diese Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen" oder mit
einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.
Der persönliche Anwendungsbereich der Regelung beschränkt sich auf Verträge zwischen
Unternehmern und Verbrauchern, bei denen der Unternehmer Anbieter einer entgeltlichen Leistung
ist. Der sachliche Anwendungsbereich umfasst sowohl für Verträge von Warenlieferung, als auch für
eventuelle Dienstleistungsverträge.
Für Finanzdienstleistungsverträge gilt nur die Verpflichtung zur eindeutigen Beschriftung der
Bestellschaltfläche, nicht jedoch die besondere Gestaltungsanforderung für Vertragsinformationen.
Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, die ausschließlich durch individuelle Kommunikation (in
erster Linie E-Mail) geschlossen werden, sind nicht erfasst.
Die Änderung des § 312g BGB wird zum Anlass genommen, den Begriff „Tele- und Mediendienste“ in
§ 312g Absatz 1 BGB durch den inhaltlich deckungsgleichen Begriff „Telemedien“ gemäß § 1 des
Telemediengesetzes zu ersetzen, da es die begriffliche Einheitlichkeit in der Rechtsordnung
verbessert, indem gleiche Bedeutungsinhalte mit demselben Begriff bezeichnet werden. Dies stellt
sicher, dass der Verbraucher bei Abgabe seiner Bestellung zweifelsfrei erkennen kann, dass diese
auf den Abschluss eines entgeltpflichtigen Vertrages gerichtet ist. Aufgrund dieser Transparenz,
bezüglich der Platzierung und Darstellung kommt ein Vertrag zustande.
Damit ist der Verbraucher vor Täuschung oder Überrumpelung einer unklaren, irritierenden oder
überraschenden Gestaltung des Bestellprozesses geschützt. Insbesondere sind auf unserer Online-
Plattform die zusätzlichen Anforderungen an die derjenigen Vertragspunkte, die für die
Leistungsverpflichtung des Verbrauchers maßgeblich sind – nämlich Vertragsgegenstand, wie Preis
und Vertragslaufzeit –, gewährleistet, dass der Verbraucher diese einfach und zweifelsfrei zur
Kenntnis nehmen kann und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in diese
zeitgemäße Vermarktungsform im elektronischen Geschäftsverkehr. Dies kommt letztlich auch allen
seriösen Unternehmen zugute, die diese Vermarktungsform nutzen.
Speicherung des Vertragstextes
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu.
Ihre Bestelldaten halten wir aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar.
Oliver Berner Automobile
(Stand April 2025)